FGR bei Fahrt Deutschland - Polen (Allgemeines Forum)
franksdt, Grünbach/ Vogtl., Mittwoch, 20.05.2026, 13:48 (vor 4 Tagen)
Ich bitte um Hilfe bei folgender Planung:
Ende Juni möchte ich mit meiner Tochter von Zwickau nach Elblag fahren. Aus dienstlichen Gründen kann dass am Reisetag erst nach 12 Uhr losgehen. Ich bekomme einen schönen SuperSparpreis Europa angeboten, mit einer Ankunft mit dem dortig letzten Zug nach 23 Uhr in Elblag. Rund um Berlin sind mehrere 5-10 min Anschlüsse dabei. Ich schätze die Wahrscheinlichkeit rechtzeitig zum Anschluss in Frankfurt/Oder zu sein, durchaus mit unter 50% ein. Kann ich dort schon, da bei Verlust des Anschlusses abzusehen ist, dass ich das Ziel am Tag nicht mehr erreiche, in der Reiseinformation eine Hotelübernachtung einfordern?
Antwort aus Erfahrung
Proeter, Mittwoch, 20.05.2026, 13:55 (vor 4 Tagen) @ franksdt
bearbeitet von Proeter, Mittwoch, 20.05.2026, 13:57
Kann ich dort schon, da bei Verlust des Anschlusses abzusehen ist, dass ich das Ziel am Tag nicht mehr erreiche, in der Reiseinformation eine Hotelübernachtung einfordern?
Wenn du bereits dort nicht mehr weiterkommst: Ja.
Wenn du theoretisch noch weiter kämst, gibt es ein kleines Risiko, dass der ServicePoint dich verpflichtend weiterschickt (hatte ich einmal, jedoch im Inland). Wenn du in diesem Fall selbst ein Hotel buchst, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls erstattet, solange du unter dem (nicht veröffentlichten, aber existenten) Limit bleibst. In FFO dürfte es kaum möglich sein, dieses zu überschreiten (außer vielleicht in 5*- oder Wellnesshotels).
Wenn du erst in Polen strandest, wären die PKP für dich offiziell zuständig. Kann nicht einschätzen, wie das funktioniert.
Antwort aus Erfahrung
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 21.05.2026, 16:01 (vor 3 Tagen) @ Proeter
Hallo.
Kann ich dort schon, da bei Verlust des Anschlusses abzusehen ist, dass ich das Ziel am Tag nicht mehr erreiche, in der Reiseinformation eine Hotelübernachtung einfordern?
Wenn du bereits dort nicht mehr weiterkommst: Ja.
Wenn du theoretisch noch weiter kämst,
Vermutlich soll es der EC um 16.50h ab Frankfurt(Oder) sein, der genommen werden soll.
Wenn man sich die Auskunft anschaut, ist klar, dass der zu 97% nicht erreicht wird. Wie der Beitragsbaumersteller da auf unter 50% kommt, ist rätselhaft - okay, 3% Wahrscheinlichkeit ist auch unter 50. Trotzdem bleibt es völlig unverständlich, warum man sowas ernsthaft in Betracht zieht, wenn man komplikationslos reisen will.
Mit dem 18.50h-EC käme man dann wohl noch bis Tczew. So dass nur noch die letzte Etappe bis Elbrag fehlen würde. Warum man dann unbedingt schon in Frankfurt (Oder) ein Hotel haben müsste, würde ich, wenn ich kritisch auf den Fall schaue, zumindest erstmal bezweifeln.
Insofern: man sollte zumindest damit rechnen, dass das Ganze mit allergrößter Wahrscheinlichkeit zu Komplikationen führen wird. Ob einem der eine Tag Gewinn - der es vmtl ohnehin nicht sein wird, weil man abends nicht mehr ankommt - das wert ist, muss jeder für sich entscheiden. Mir persönlich fehlt da jegliches Verständnis.
Beispieltag 17. Juni:
15.22 an Südkreuz mit ICE aus Leipzig.
15.30 ab Südkreuz mit S 42
15.45 an Ostkreuz
15.50 ab Ostkreuz mit RE 1
16.43 an Frankfurt (Oder)
16.50 ab Frankfurt (Oder) mit EC 247
Und dann noch 7 Minuten-Umstieg in Poznań. (Weiß eigentlich wer, warum da die DB Auskunft nicht die korrekte Schreibweise hinbekommt?)
Wie kann man, wenn man auch nur etwas von der Eisenbahn in Deutschland versteht, auf die Idee kommen, dass das funktioniert. Klar, es mag einen Glückstag geben. Und man erwischt die verspätete vorherige S-Bahn oder sowas. Nichtsdestotrotz hat solch Planung mit entspanntem Zugfahren Null zu tun.
Wie gesagt: wer's will - bitte schön. Und natürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen: der Anbieter verspricht es mir, also hat es auch zu funktionieren - und wenn nicht, bin ich schließlich Kunde und im Recht. Wie weit sich das dann im bahnpersonaleinsamen Frankfurt oder in den Tiefen Polens und/oder später mit diversen Sachbearbeitern durchsetzen läßt, ist dann diskutabel. Die wenigen gewonnenen Stunden verplempere ich dann im Nachhin damit, mein Geld fürs Hotel wiederzubekommen.
Aber ja, natürlich weiß ich, dass der Gedanke, am nächsten Tag entspannt ans Ziel zu fahren oder bspw von vornherein eine Übernachtung einzuplanen (da ist der SP u.U. noch günstiger und ich fahre von Leipzig bis Frankfurt mit dem RE 10 durch und erspare mir Berlin), völlig weltfremd ist. Das Leben ist durchgetaktet - und überhaupt zu kurz, um Zeit sinnlos zu vergeuden.
Geht mich aber auch alles nichts an. Insofern: gute Fahrt. Und ich freue mich schon auf den Beitragsbaum, wo dann in ein paar Wochen all die aufgetretenen Probleme und Unzulänglichkeiten ausführlich wie üblich in epischer Breite diskutiert werden werden.
Und wenn doch höchst ausnahmsweise alles klappt, wäre selbst das im realexistierenden Bahnwesen leider fast schon eine Meldung wert.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Antwort aus Erfahrung
VT642, Donnerstag, 21.05.2026, 18:48 (vor 3 Tagen) @ Der Blaschke
Laut bahnvorhersage.de beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass die Verbindung so klappt, 27%, wobei die riskantesten Anschlüsse jene in Berlin Südkreuz und v.a. Berlin Ostkreuz (lediglich 59%) sind. Hat man einmal den Zug nach Frankfurt (O) erreicht, ist die Wahrscheinlichkeit, dort den Anschluss nach Polen zu schaffen, wiederum bei 72%. Statistisch gesehen ist damit die "Strandung" bereits in Berlin wahrscheinlicher als in Frankfurt(O).
FGR bei Fahrt Deutschland - Polen
A-W, Hannover, Mittwoch, 20.05.2026, 22:44 (vor 4 Tagen) @ franksdt
Hallo,
im Bahnhof Frankfurt (Oder) gibt es gar keinen Infoschalter und kein Reisezentrum der DB. Da ist einfach niemand der helfen könnte. Es ist besser entweder mehr Zeitpuffer für den Umstieg einzuplanen und/oder über Berlin zu fahren. Man sollte wissen, dass die Reservierungen nicht ausgeschildert sind und schon deswegen ist es von Vorteil am Abfahrtsbahnhof des Zuges einzusteigen.
Bei PKP IC gibt es keine Hotelgutscheine o.Ä. Das Recht auf Übernachtung auf Kosten der Bahnen ist in Polen ausschließlich auf den Fernverkehr (also de facto auf PKP IC) beschränkt. Falls PKP IC am Bahnhof vertreten ist (manchmal wie z. B. in Szczecin Gł. ist kein Infoschalter vorhanden, sondern nur Kassen von den Unternehmen), dann sollte man zuerst dort hingehen. Wenn das nicht geht, dann muss man in Vorleistung gehen und dann sich die Kosten erstatten lassen. Man kann den Anspruch über die DB geltend machen, wenn eine Fahrkarte dort gekauft wurde oder direkt bei PKP IC. Das geht entweder per Online Formular (ausschließlich auf Polnisch verfügbar hier: https://www.intercity.pl/pl/site/dla-pasazera/obsluga-klientow/reklamacje-i-skargi/zglo... ) oder per formlosen Brief. Alternativ geht das auch in sehr wenigen Reisezentren von PKP IC. Mehr dazu hier: https://www.intercity.pl/en/site/for-passengers/customer-service/claims-and-complaints/...
FGR bei Fahrt Deutschland - Polen
Barzahlung, Mittwoch, 20.05.2026, 23:49 (vor 4 Tagen) @ A-W
Bei PKP IC gibt es keine Hotelgutscheine o.Ä. Das Recht auf Übernachtung auf Kosten der Bahnen ist in Polen ausschließlich auf den Fernverkehr (also de facto auf PKP IC) beschränkt.
Im Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr innerhalb Polens, ja. Er reist aber von Deutschland nach Polen. Da ist die Ausnahmeregelung nicht mehr anwendbar. Tariflich existiert sie daher auch nicht.
Man kann den Anspruch über die DB geltend machen, wenn eine Fahrkarte dort gekauft wurde oder direkt bei PKP IC.
Man kann den Anspruch - unabhängig davon, bei wem die Fahrkarte gekauft worden ist - geltend machen gegen (Art. 56 Abs. 2 CIV)
- DB Regio, weil die der erste Beförderer ist,
- PKP IC, weil die die Hilfeleistungspflichtverletzung begangen haben,
- Polregio, da letzter Beförderer
FGR bei Fahrt Deutschland - Polen
KBD_1880, Donnerstag, 21.05.2026, 12:18 (vor 3 Tagen) @ Barzahlung
Man kann den Anspruch über die DB geltend machen, wenn eine Fahrkarte dort gekauft wurde oder direkt bei PKP IC.
Man kann den Anspruch - unabhängig davon, bei wem die Fahrkarte gekauft worden ist - geltend machen gegen (Art. 56 Abs. 2 CIV)
- DB Regio, weil die der erste Beförderer ist,
- PKP IC, weil die die Hilfeleistungspflichtverletzung begangen haben,
- Polregio, da letzter Beförderer
Ich weiß nicht, woher diese Auffassung kommt. Also doch, weiß ich schon, denn die DB stellt sich in ihren Internationalen Beförderungsbedingungen (vgl. A.19.1.4. der Internationalen Beförderungsbedingungen der DB AG) selbst auf diesen Standpunkt, der aber bei Betrachtung der entscheidenden Passagen in der (Fahrgastrechte-)VO (EU) 2021/782 eigentlich nicht haltbar ist. In Art. 20 Abs. 2 Fahrgastrechte-VO heißt es nämlich:
Beläuft sich die Verspätung nach Absatz 1 auf 60 Minuten oder mehr oder im Falle eines Zugausfalls bietet das Eisenbahnunternehmen, das den verspäteten oder ausgefallenen Dienst durchführt, den Fahrgästen Folgendes kostenlos an:
b)
die Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft und die Beförderung zwischen dem Bahnhof und der Unterkunft in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig wird oder ein zusätzlicher Aufenthalt notwendig wird, sofern dies praktisch durchführbar ist.
In einer analogen Welt drängt sich natürlich die Frage auf, wie die DB ihren Hilfeleistungsverpflichtungen im Ausland nachkommen soll. Wir leben aber mittlerweile im Jahr 2026 und telefonisch oder über das Internet bestünden sicherlich Wege, wie man das lösen könnte.
Ich hatte einen solchen Fall im Jahr 2024 und wurde vom Servicecenter Fahrgastrechte an den ausländischen Beförderer verwiesen, der die Erstattung meiner Auslagen für die Hotelübernachtung ablehnte. Kann ich auch nachvollziehen, weil warum sollte ein Eisenbahnunternehmen im Ausland darüber einstehen, wenn es hier in Deutschland nicht läuft?
Habe meinen Anspruch gegen die DB Fernverkehr dann weiterverfolgt und ihn schließlich mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt bekommen. Vor Gericht gab sich die DB dabei kleinlaut und erfüllte den Anspruch, um Erledigung herbeizuführen.
FGR bei Fahrt Deutschland - Polen
Barzahlung, Donnerstag, 21.05.2026, 13:21 (vor 3 Tagen) @ KBD_1880
bearbeitet von Barzahlung, Donnerstag, 21.05.2026, 13:25
Ich hatte einen solchen Fall im Jahr 2024 und wurde vom Servicecenter Fahrgastrechte an den ausländischen Beförderer verwiesen, der die Erstattung meiner Auslagen für die Hotelübernachtung ablehnte.
Kein Verweis sondern Weiterleitung nehme ich an.
Kann ich auch nachvollziehen, weil warum sollte ein Eisenbahnunternehmen im Ausland darüber einstehen, wenn es hier in Deutschland nicht läuft?
Das könnte ich auch nachvollziehen, würden es die Auslandsbahnen umgekehrt nicht genauso machen, wenn einer "ihrer" Kunden wegen einer Verspätung in Polen in Deutschland strandet.
Ansonsten fürchte ich, dass bei einer anderen Handhabung (also dass stets der Verursacher haftet), der Hilfeleistungspflicht vor Ort noch viel schlechter als eh schon nachgekommen würde, weil dann nach der Logik stellen wir ihm das Hotel nicht unentgeltlich, verlangt er wenn überhaupt dann nur von einer anderen Bahn den Ersatz der Ausgaben gleich ein doppelter Anreiz bestünde, gestrandete Fahrgäste konsequent abzuwimmeln.
Habe meinen Anspruch gegen die DB Fernverkehr dann weiterverfolgt und ihn schließlich mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt bekommen. Vor Gericht gab sich die DB dabei kleinlaut und erfüllte den Anspruch, um Erledigung herbeizuführen.
Den verspäteten/ausgefallenen Beförderer kann man auch in Regress nehmen, ja (fehlt in meiner Liste). Mir ging es nur darum darauf hinzuweisen, dass Aufwandsersatz nichts mit dem Ticketaussteller zu tun hat.
Ich hatte btw schon mehrfach Fälle, in denen ich aufgrund Verspätungen von SNCF oder ÖBB, bei der DB deutsche Hotelkosten geltend gemacht habe. Diese Anträge sind vom SC FGR bislang immer positiv entschieden worden.
FGR bei Fahrt Deutschland - Polen
VT642, Donnerstag, 21.05.2026, 18:45 (vor 3 Tagen) @ A-W
Hallo,
im Bahnhof Frankfurt (Oder) gibt es gar keinen Infoschalter und kein Reisezentrum der DB. Da ist einfach niemand der helfen könnte. Es ist besser entweder mehr Zeitpuffer für den Umstieg einzuplanen und/oder über Berlin zu fahren. Man sollte wissen, dass die Reservierungen nicht ausgeschildert sind und schon deswegen ist es von Vorteil am Abfahrtsbahnhof des Zuges einzusteigen.
Laut bahnhof.de sollte es täglich bis 21.45 Uhr mobile Servicemitarbeitende in Frankfurt(O) geben. Ob die allerdings Hotelgutscheine ausstellen können, entzieht sich meiner Kenntnis.
FGR bei Fahrt Deutschland - Polen
RadExpress, Donnerstag, 21.05.2026, 21:20 (vor 3 Tagen) @ franksdt
Aus Erfahrung einer Reise vor ein paar Jahren von Wien nach Westerland einige Stunden Verspätung in Wien. Berlin Südkreuz hätte mir in Berlin ein Hotel gegeben, auf meinen Wunsch um am Folgetag den ersten Zug von Hamburg nach Sylt zu nutzen hat mir das Reisezentrum auf das Ticket geschrieben ich solle noch nach Hamburg fahren dort solle ich ein Hotelgutschein bekommen.
So problemlos wie es in Berlin war , umso negativer war es in Hamburg. Knallhart abgelehnt, lt. Servicepoint sind 6 Stunden Aufenthalt in der Nacht zumutbar.
Also es kommt auf die Mitarbeitet an
FGR bei Fahrt Deutschland - Polen
VT642, Donnerstag, 21.05.2026, 21:39 (vor 3 Tagen) @ RadExpress
bearbeitet von VT642, Donnerstag, 21.05.2026, 21:39
Ist leider typisch Hamburg, die DB Infos am Hbf kann man servicetechnisch meiner Erfahrung nach vergessen.